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   OLG Hamm, 21.07.1992 - 4 U 128/92   

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https://dejure.org/1992,6979
OLG Hamm, 21.07.1992 - 4 U 128/92 (https://dejure.org/1992,6979)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.07.1992 - 4 U 128/92 (https://dejure.org/1992,6979)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juli 1992 - 4 U 128/92 (https://dejure.org/1992,6979)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung auswärtiger Anwälte; Nicht am Verfügungsgericht zugelassene Anwälte; Zustellung der Beschlußverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO § 920 Abs. 3 § 929 § 78 § 176
    Zustellung einer Beschlussverfügung, bei Bestellung von beim Verfahrensgericht nicht zugelassenen Anwälten

Papierfundstellen

  • GRUR 1992, 887
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 12.09.1985 - 6 U 84/85

    Einstweilige Verfügung zur Unterlassung von Werbeanzeigen; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 21.07.1992 - 4 U 128/92
    Die Zustellung ist an den Antragsgegner oder dessen Prozeßbevollmächtigten zu richten (§ 176 ZPO), soweit der Gläubiger Kenntnis von der Bestellung eines solchen hatte (so schon: OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1986, 587; OLG Hamburg, WRP 1987, 121).
  • OLG Köln, 14.01.1994 - 6 U 225/93

    Vollziehung einer Unterlassungsverfügung durch Zustellung an den Antragsgegner

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Kammergerichts (WRP 1979, 547, 549) und der Oberlandesgerichte Düsseldorf (WRP 1982, 531, 532) und Hamm (GRUR 1992, 887, 888), wonach Prozeßbevollmächtigter im Sinne des § 176 ZPO nur derjenige sein kann, der für das gesamte Verfahren des ersten Rechtszugs postulationsfähig ist (vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., § 25 UWG Rn. 56 a; OLG Karlsruhe WRP 1986, 166, 167).

    (vgl. OLG Hamm GRUR 1992, 887, 888).

  • OLG Hamm, 10.10.1995 - 4 U 76/95

    Ausgestaltung der Erledigung eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens durch

    Mangels Postulationsfähigkeit der Bevollmächtigten der Antragsgegnerin, die die Schutzschrift eingereicht hatten vor dem Landgericht Dortmund, greift hier § 176 ZPO nicht ein, so daß nach wie vor der Antragsgegnerin noch persönlich zugestellt werden konnte (Senatsurteil vom 21. Juli 1992 - 4 U 128/92 - WRP 1992, 724; OLG Köln WRP 1994, 322).
  • OLG Hamm, 28.10.1999 - 4 W 2/99

    Doppelbestrafung durch mehrfache Festsetzung von Ordnungsgeldern in parallelen

    Die von § 176 ZPO bezweckte Zustellungsbündelung macht nur Sinn, wenn dadurch die Konzentrierung der Zustellung in einer Hand erreicht wird, und zwar für den gesamten Rechtszug (Senatsurteil WRP 1992, 724 m.w.N.).
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